1 - EINSPRUCHSMÖGLICHKEITEN

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen die einzigen Bedingungen dar, zu denen sich die Firma KADOLIS in der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden verpflichtet, und gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien. Sie können nur durch die besonderen Vertragsbedingungen spezifiziert und/oder geändert werden. Jede vom Kunden vorgeschlagene Änderung muss von der Firma KADOLIS unterzeichnet werden.


2 - AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN

Jedes Angebot oder jede Bestellung muss, um gültig zu sein, schriftlich bestätigt werden. Die schriftlichen Angebote des Verkäufers sind nur für den darin angegebenen Zeitraum gültig.


3 - PREIS

Die Preise und Tarife sind in Euro, ohne Steuern, abzüglich aller Rabatte und Nachlässe. Die Preise können ohne vorherige Ankündigung am 1. April, 1. Juni, 1. September und 1. Januar eines jeden Jahres geändert werden. Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Preis.


4 - ZAHLUNG

Die Rechnungen sind bei Erhalt in bar zu bezahlen, außer im Falle spezieller Vertragsbestimmungen, die zwischen KADOLIS und dem Kunden abgeschlossen wurden. In jedem Fall dürfen die Zahlungsbedingungen nicht länger als 60 Tage ab Ausstellungsdatum der Rechnung betragen. Bei Barzahlung wird ein Rabatt von 1% gewährt.


5 - NICHT-ZAHLUNG

Jeder Betrag, der am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, wird automatisch und ohne vorherige förmliche Mitteilung mit 12% pro Jahr verzinst. Darüber hinaus wird jede Rechnung, die am Fälligkeitstag nicht bezahlt wird, automatisch um 5 %, mindestens jedoch um 30 EUR, als feste und nicht reduzierbare Entschädigung für unsere Verwaltungs- und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung der geschuldeten Beträge erhöht. Dies schließt einen möglichen Anspruch auf der Grundlage von Artikel 700 der Zivilprozessordnung nicht aus. Die Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag berechtigt den Verkäufer zur sofortigen Kündigung aller laufenden Verträge und macht alle anderen Rechnungen, auch die noch nicht fälligen, sofort fällig.


6 - TRANSPORT

Bei Lieferungen wird die Ware ab Werk geliefert, d.h. im Lager zur Verfügung gestellt. Der Transport geht zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wird eine spezielle vertragliche Regelung zwischen Kadolis und dem Kunden getroffen.


7 - LIEFERZEITEN

Die Lieferzeiten werden nur als Anhaltspunkt angegeben. Sie stellen keine wesentliche Bedingung des Vertrages dar. Sie können verzögert werden, ohne dass diese Verschiebung zur Vertragsauflösung, zur Verweigerung von Waren oder zu Schäden führt.


8 - VEREINBARUNG ÜBER LIEFERUNG UND ANSPRÜCHE

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten auf dem Lieferschein zu melden. Die Waren gelten als angenommen, wenn innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung keine Beanstandung per Einschreiben, Fax oder E-Mail erfolgt ist.
Empfang. Nach diesem Zeitraum werden von KADOLIS keine Ansprüche mehr akzeptiert. Wenn sich die Beschwerde als berechtigt herausstellt, hat der Verkäufer die Wahl, die gelieferte Ware zu ersetzen oder die Rücksendung anzunehmen und die gelieferte Ware gutzuschreiben. Die Einreichung einer Beschwerde innerhalb der vorgeschriebenen Frist berechtigt den Käufer nicht dazu, die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückzusenden. Wenn die Rückgabe vom Verkäufer genehmigt wird, stellt eine solche Rückgabe keine nachteilige Anerkennung seitens des Verkäufers dar. Der Rückgriff gegen den Verkäufer im Falle einer Beschwerde wegen offensichtlicher Nichtkonformität ist in jedem Fall auf die Menge der betreffenden Waren beschränkt.


9- EIGENTUMSVORBEHALT

Die Firma KADOLIS behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Haupt- und Nebenpreises vor.
Für den Fall der Anwendung der vorliegenden Klausel wird zwischen den Parteien vereinbart, dass ein bereits an KADOLIS gezahlter Betrag von diesem als Entschädigung für die Nutzung der Produkte durch den Kunden einbehalten wird.
Es wird ferner vereinbart, dass, wenn die gegenwärtige Klausel vor dem ersten Jahrestag der Lieferung ins Spiel gebracht würde, die verkauften Produkte als 40% ihres Wertes verloren hätten, dann 20% zwischen dem ersten und dritten Jahrestag, dann 10% zwischen dem dritten und vierten Jahrestag, und danach als wertlos angesehen würden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Folgen dieses Wertverlustes tragen würde. Diese Klausel ist für alle einklagbar, auch im Falle eines Verfahrens des Mandanten.


10 - GARANTIEN

Die Firma KADOLIS ist in keiner Weise ein Hersteller der von ihr vertriebenen Produkte. Folglich ist seine Verantwortung bezüglich dieser Produkte die gleiche, in den gleichen Bedingungen und Grenzen, wie die vertragliche Verantwortung der Lieferanten, die der Kunde akzeptiert. Alle Informationen von Lieferanten können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.


11 - AUFLÖSUNG ODER BEENDIGUNG

Falls ein Verkauf ganz oder teilweise aufgrund eines Fehlers oder einer Fahrlässigkeit des Käufers abgewickelt wird, haftet der Käufer für eine Gebühr von

In Anwendung von Artikel L.541-10-13 des Umweltgesetzbuches wurden der Firma Kadolis (RCS Angers 494103484) von der ADEME die folgenden eindeutigen Kennungen zugewiesen, die bestätigen, dass sie im Register der Öko-Organisationen registriert ist und ihre Öko-Beiträge bezahlt hat:

  • FR017598_10QK für die Möbelbranche bei Ecomaison.
  • FR205266_01FGBT für die Verpackungskette bei Adelphe.
  • FR017598_12QLGC für die Spielzeugbranche bei Ecomaison.
  • FR205266_11LDQF für die Textilbranche (Bekleidung, Heimtextilien und Schuhe) bei Refashion